Vorgeschichte der von Hagen und von Westernhagen vom Ursprung bis zur Zerstörung der Haynerburg bei Mühlhausen im Jahre 1256
Hagen
lateinisch heißt Indago, altdeutsch: Hayn, Hag, Hain. Man verbindet
mit ihm einen stillen, geheiligten Ort, einen Wald oder einen mit Wall
umgebenen oder eingehegten Ort dar. Die „von Hagen" oder ihr
lateinische Name „de Indagine" gehörten dem Uradel an. Sofern der
Stammsitz der Familien im Eichsfeld lag, war der Name „de Indagine"
gebräuchlich. Unzweifelhaft ist die Stammeseinheit der Familie Hagen,
von Westernhagen, genannt nach Burg Hagen bei Berlingerode, Osterhagen
genannt nach Burg Hagen östlich davon gelegen und de Indagine, was durch
Unterschriften und Urkunden aus Kloster Teistungenburg, Duderstadt und
Mühlhausen hervorgeht. Die Namen Wester- und Osterhagen treten
erstmals um 1300 auf, was bedeutet, dass die 2. Burg erst um diese Zeit
gebaut wurde. Auffällig oft wurden Urkunden der Städte Mühlhausen,
Duderstadt und Kloster Teistungenburg auch mit „de Indagine occidentali"
oder „orientali" unterschrieben. Otto von der Hagen-Schmiedeberg
(Ahnenforscher besonders des Hagenschen Geschlechtes), führt die
Abstammung aller Familien dieses Namens –von, vom, von dem, oder von der
Hagen-, aus Sachsen, Thüringen, Mark Brandenburg, Kärnten,
Holstein, Mecklenburg, Rheinland auf denselben Urstammvater zurück – und
bezeichnet ihn als „Thoring vom Hain", welcher um das Jahr 969 auf der
Haynerburg bei Mühlhausen gelebt haben soll. Der Beweis hierfür ist
schwerlich zu erbringen. Jedenfalls steht fest, dass die von Hagen
zu den ältesten bekannten Adelsgeschlechtern Deutschlands gehören, deren
Ursprung von vielen Chronisten bis in das graue Altertum zurückgeführt
wird. Der bekannte Geschichtsschreiber Theodor von Steinmetzen spricht
von Hatugast vom Hagen, der in Sachsen als Oberst im Jahre 524 das
Schloss Scheidingen erobern half. Dafür bekam er vom König von Franken
Land am Harz.
Westernhagensche Gerichtsdörfer
Die Kirche zu Teistungen Die
erste und älteste Urkunde, welche mit der Familiengeschichte der von
Hagen/Westernhagen unmittelbar zusammenhängt, bezieht sich auf die
Erbauung der Kirche in Teistungen im Jahre 1189 von Bruno de Marca. Die
Familie „von der Marc" oder de Marca (nach dem ausgezeichneten Forscher
und Kenner der Eichsfeldischen Geschichte Freiherr Levin von
Wintzingerode- Knorr), führte das Hagensche/Westernhagensche Wappen
und gehörte demselben Stamm an und besaß große Besitzungen in
Teistungen und auf dem Eichsfelde, die im 13. Jahrhundert an Conrad und
Hermann de Indagine (Westernhagen) verpfändet oder verkauft wurden. Das
Patronatsrecht der Teistunger und Wehnder Kirche wurde zunächst
behalten, 1294 aber in das Kloster Teistungenburg inkorporiert. Die
Söhne de Marchia (von der Marc) bekannten 1324, den Rest der ihnen in
Teistungen verbliebenen Güter und das Iuspatronat dem Kloster
Teistungenburg verkauft zu haben. (Urkunde von 1283) Nicht mehr vorhanden sind die Patronatskirchen zu Westernhagen und zu Osterhagen und die Kirche zu Yckendorf.
Die Patronatskirche zu Berlingerode Im
Jahre 1312 übergibt der Graf von Lauterberg (Harz) dem Ritter Hermann
dem Jüngeren die Gerichtsbarkeit über 4 Dörfer: Breme, Teistungen,
Hundeshagen, Berlingerode. Zu diesen Gerechtsamen gehört auch das Patronat zu Brehme, Teistungen, Hundeshagen. 1352 wird auch das Patronat über Berlingerode durch das Archidiakonat Heiligenstadt bestätigt.
Patronatskirche zu Ferna 1338
hat Herzog Heinrich von Braunschweig Heinrich, Borchard und Dietrich
von Westernhagen ein Lehen und gleichzeitig das Patronatsrecht gegeben.
Patronatskirche zu Ecklingerode Das Westernhagensche frühere Gerichtsdorf liegt an einer alten Heer-
und Handelsstraße auf welcher schon vor Hunderten von Jahren die Völker
und später die Heere zogen, Kaufleute von der einst wichtigen
Handelsstadt Duderstadt nach Nordhausen und den bedeutenden
Handelsplätzen des Nordens. Von Ecklingerode geht die Straße zunächst
über Brehme dann durch die „porta eichsfeldica" (Eichsfelder Tor),
welcher Gebirgspass vom mächtigen Gebirgsstock, „dem Sonnenstein"
überragt wird, auf dessen kahler Höhe sich in altheidnischer Zeit eine
bedeutende Opferstätte befand. In solchen Gegenden wurden die ersten
Gott geweihten Altäre gebaut, so auch in altchristlicher Zeit, wo sich
jetzt die Kirche von Ecklingerode erhebt.
Kirche zu Reinholterode Das
Dorf war ursprünglich im Besitz des Stiftes zu Quedlinburg und gelangte
durch die Grafen von Reinstein (Regenstein) an die von Westernhagen.
Hier scheint auch teilweise das Patronatsrecht an dieselben gelangt zu
sein, wie aus der Urkunde von 1600 bis 1618 hervorgeht, denn die
Westernhagen bestellten noch mit den Wintzingerode die Geistlichen, Nach
der Gegenreformation übernahm das der Kurfürst von Mainz.
Gerichtsverhältnisse Ehe
im Eichsfeld Fürsten, adlige Familien oder Klöster Eigentum bekamen,
gab es dort nur Gaugrafen, welche im Namen des Kaisers Gericht hielten. Doch
schon im 11. Jahrhundert finden wir im Eichsfeld eine Art ständische
Verfassung, bei der Geistlichkeit, Adel und Städte bei wichtigen
Angelegenheiten zu Rate gezogen wurden. Im 11. Und 12. Jahrhundert übten
auch die Erzbischöfe von Mainz durch eingesetzte Richter die
Gerichtsbarkeit aus, nachdem sie im Eichsfeld Güter erworben hatten. So
kam das Iuspatronatus an Adelsfamilien, wenn z.B. Teile der goldenen
Mark als Lehen durch die Äptissinnen von Qedlinburg, durch die Grafen
von Reinstein und Blankenburg, die Grafen von Lauterberg und Scharzfeld
an hervorragende Adelsfamilien wie die von Westernhagen, von
Wintzingerode, von Uslar usw. gegeben wurden.
Die Landstände des Eichsfeldes Die
Verfassung in Deutschland brachte es mit sich, dass kein wichtiges
Geschäft ohne den Adel, die Geistlichkeit und die Vertreter der Städte
abgeschlossen werden konnte. Die Abgesandten der Ritterschaft, der
Geistlichkeit und der Städte bildeten die eichsfeldischen Stände. Zur
ständigen Ritterschaft des Eichsfeldes aber wurden diejenigen adligen
Familien gerechnet, welche freie, adlige Rittergüter besaßen, wie es
z.B. mit den von Westernhagen der Fall war. So z.B. sah man 1479 die
gesamte Ritterschaft und Städte als Landstände verbunden, als sie gegen
den Amtmann des Eichsfeldes, den Grafen von Schwarzburg Beschwerde
führten. Die Ritterschaft, besonders die Besitzer der eigenen
Gerichtsbarkeit so auch die von Westernhagen, traten hier in den
Vordergrund und gaben dem Kurfürsten in einem bisher ungewöhnlichen Ton
zu verstehen, dass, wenn nicht bald Ruhe und Frieden im Eichsfeld
geschaffen würde, sie genötigt wären, sich an andere Fürsten um Hilfe zu
wenden. Der Kurfürst Dieter von Isenburg nahm die gerechten Klagen der
Ritterschaft und Städte gnädig auf und setzte den Amtmann ab.